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Nach der erfolgreichen KFW-Förderung von Privatpersonen können jetzt auch Unternehmen einen Zuschuss für Ladestationen von Elektrofahrzeugen beantragen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Zuschuss bis zu 900 Euro pro Ladepunkt
  • für den Kauf und die Installation von Ladestationen, die nicht öffentlich zugänglich sind
  • zum Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von Beschäftigten
  • für Unternehmen und kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige und gemeinnützige Organisationen

 Weitere Informationen findet Ihr im Merkblatt!

Ihr könnt den Zuschuss Ladestation für Elektrofahrzeuge ab dem 23.November beantragen. Der Zuschuss wird finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Ihr könnt ihn beantragen, solange diese Mittel zur Verfügung stehen. Wie bei jeder Förderung gilt: Rechtsanspruch auf den Zuschuss besteht nicht.

Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss Ladestationen für Elektrofahrzeuge wird der Kauf und die Installation von Ladestationen an Stellplätzen, die nicht öffentlich zugänglich sind, gefördert. Firmenfahrzeuge oder Privatfahrzeuge der Beschöftigten können an den Stationen geladen werden. 

Gefördert wird:

  • Kauf einer neune Ladestation mit bis zu 22kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
  • Einbau und Anschluss der Ladestation, inkl. aller Installationsarbeiten
  • Energiemanagement-Systeme zur Steuerung der Ladestation

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass für die Ladestation ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien genutzt wird z.B. aus der eigenen Photovoltaik-Anlage. 

Wer wird gefördert?
  • Unternehmen
  • Einzelunternehmen
  • freiberuflich Tätige
  • kommunale Unternehmen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern und Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen

Kommunale Körperschaften können ihren Antrag im Förder­produkt „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen“ (439) stellen.

Quelle: www.kfw.de